Stand: 20. August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Transportleistungen und Fahrzeugüberführungen von easyterm Transporte, Inhaber Paul Fuhrmann, gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Abweichende Vereinbarungen im individuell bestätigten Angebot haben Vorrang.
2. Anfrage und Vertragsschluss
Angaben auf dieser Website und Ergebnisse des Kostenrechners sind unverbindlich. Das Absenden einer Transportanfrage stellt noch keinen Auftrag dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn easyterm Transporte die Anfrage ausdrücklich in Textform bestätigt und sich beide Seiten über Leistungsumfang, Termin und Preis geeinigt haben.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Auftragsbestätigung. Ohne ausdrückliche Zusatzvereinbarung umfasst die Leistung die Bereitstellung eines Fahrzeugs mit Fahrer und die vereinbarte Beförderung.
Tragearbeiten sowie das Be- und Entladen sind nicht Bestandteil der Standardleistung. Benötigt der Kunde hierbei Unterstützung, muss dies vor Vertragsschluss vereinbart werden.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt vollständige und richtige Angaben zu Abhol- und Lieferort, Transportgut, Abmessungen, Gewicht, Zugänglichkeit und gewünschten Zeiten bereit. Er sorgt dafür, dass das Transportgut ordnungsgemäß verpackt und zum vereinbarten Zeitpunkt transportbereit ist und dass Be- und Entladestellen rechtlich und tatsächlich angefahren werden können.
Gefährliche, verbotene, besonders wertvolle oder leicht verderbliche Güter dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung übergeben werden. Der Kunde weist vorab auf besondere Risiken und notwendige Sicherungsmaßnahmen hin.
5. Preise und Zahlung
Maßgeblich ist der im individuell bestätigten Angebot genannte Preis. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Zusatzleistungen, Wartezeiten, Umwege oder Mehraufwand, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren und vom Kunden veranlasst wurden, können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.
Zahlungsart und Zahlungsziel ergeben sich aus dem Angebot oder der Rechnung.
6. Termine und Leistungshindernisse
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden. Bei nicht vorhersehbaren Umständen außerhalb unseres Einflussbereichs, insbesondere erheblichen Verkehrsbehinderungen, Straßensperrungen, extremen Wetterlagen oder behördlichen Maßnahmen, informieren wir den Kunden schnellstmöglich und stimmen das weitere Vorgehen ab.
7. Stornierung
Für Stornierungen und nicht durchführbare Aufträge gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die im individuellen Angebot getroffenen Vereinbarungen. Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich angefallene, nicht mehr vermeidbare Aufwendungen können berechnet werden.
8. Haftung und Schäden
Für Haftung, Haftungsumfang und Haftungsgrenzen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde meldet erkennbare Schäden möglichst unmittelbar bei der Übergabe und dokumentiert sie, damit der Sachverhalt zeitnah geprüft werden kann. Gesetzliche Rechte und Fristen bleiben hiervon unberührt.
9. Fahrzeugüberführungen
Bei einer Fahrzeugüberführung stellt der Kunde sicher, dass das Fahrzeug fahrbereit, verkehrssicher, ordnungsgemäß zugelassen und versichert ist. Er stellt die erforderlichen Fahrzeugpapiere, Schlüssel und Vollmachten bereit und informiert vorab über bekannte Mängel oder Besonderheiten. Kraftstoff- beziehungsweise Ladestand sowie mögliche Nebenkosten werden im individuellen Angebot geregelt.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.